Hinweise zu Steuerfragen:
Seit November 2014 ist die Finanzabteilung in der spanischen Botschaft geschlossen. Seine Aufgaben sind von der Wirtschafts- und Handelsabteilung übernommen worden; diese erteilt nur allgemeine Auskunft zur spanischen Steuergesetzgebung sowie zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland, wobei ihre Aussagen nicht verbindlich sind.
Die Wirtschafts- und Handelsabteilung ist nicht befugt, Anfragen zu persönlichen Angelegenheiten oder laufende Verfahren zu beantworten; diese müssen direkt mit der zuständigen Niederlassung des spanischen Finanzamtes – AEAT, Agencia Estatal de Administración Tributaria – in Spanien behandelt werden, die alleine imstande ist, verbindliche Aussagen darüber zu machen. Ähnliches gilt für EDV-Vorfälle – z. B. Probleme mit dem Electronic Key oder mit dem Identifizierungscode –. Nähere Informationen dazu stehen auf Englisch in diesem Link des spanischen Finanzamtes zur Verfügung:
Informationen des spanischen Finanzamtes
Eine Liste von zweisprachigen privaten Kanzleien und fiskalische Büros kann auch auf Anfrage zugeschickt werden.
Die deutschen Vertretungen vor Ort – Botschaft, Konsulate, AHKs – dürften bei persönlichen Anliegen Hilfe leisten.
Um eine Identifikationsnummer für Ausländer - NIE, Número de Identificación de Extranjeros - zu beantragen setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen spanischen Konsulat in Verbindung. Das zuständige Konsulat können Sie unter folgendem Link finden:
Spanische Generalkonsulate in Deutschland
Weitere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Finanzamtes erhältlich, das über eine Version auf Englisch verfügt:
Weitere Informationen des spanischen Finanzamtes
Informationen über Besteuerung
1.1. Unterlangen und Links (Richtlinien, Formulare, Bescheinigungen und andere Dokumente)
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das neue Abkommen trat am 18.10.2012 in Kraft, aber bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern ist es ab 1.1.2013 anzuwenden.
Altes Abkommen
Neues Abkommen
Ansässigkeitsbescheinigung
EU/EWR-Bescheinigung
1.2. Informationen über Immobilien in Spanien
Immobilieneigentum in Spanien
Erwerb einer Immobilie in Spanien
Erwerb einer Immobilie in Spanien - weitere Details
1.3.
Ruhegehälter
1.4. Einkommenssteuer für Nicht-Ansässige
Ausfüllanleitungen Zinsen ab 2018.pdf
Ausfüllanleitungen vermietete Immobilien ab 2018.pdf
Ausfüllanleitungen nicht vermietete Immobilien ab 2018.pdf
Ausfüllanleitungen Lizenzgebühren ab 2018.pdf
Ausfüllanleitungen Lizenzgebühren bis 2017.pdf
Ausfüllanleitungen Dividenden bis 2017.pdf
Technische Probleme
1.5. Antrag auf eine spanische Identifikationsnummer
NIE-Antrag
NIF-Antrag für eine juristische Person
Formular 036
Hinweise zu Formular 036
1.6.
Besteuerung von Lotteriegewinnen in Spanien
1.7
Barmittelbewegungen
1.8
Erbschafts- und
Schenkungsteuer
1.9.
Vorsicht mit Betrug im Internet