Ab dem 10. Dezember 2020 gelten für Einreisende auf dem Luft- oder Seeweg aus einem Risikogebiet folgende Auflagen:
Einen
negativen Coronatest vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise gemacht wurde.
Folgende Proben werden hierfür angenommen:
Kinder unter 6 Jahren sind von der Verpflichtung zur Vorlage des Coronatests befreit.
Die
Coronatestbescheinigung kann auf Spanisch, Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein und muss mindestens folgende Daten beinhalten: Vor- und
Nachname, Nr. des Personalausweises oder Reisepass (übereinstimmend mit der
angegebenen im Gesundheits-Formular SpTH), Datum der Probeabanahme, Daten des
Labors, angewandte Labortechnick und negativer Befund.
https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102
Webs der Testcenter am Flughafen :
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-Apperfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde.
Mit dem Alarmzustand wird bis auf weiteres eine nächtliche Ausgangssperre für alle AutonomenGemeinschaften außer den Kanarischen Inseln festgelegt. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt in der Regel zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen sind nicht erlaubt. Diese Regelung kann von den Autonomen Gemeinschaften je nach Infektionslage angepasst werden.
Der Alarmzustand ermöglicht es den Autonomen Gemeinschaften auch, Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Fragen und Antworten zu den Einreiseauflagen und Testpflicht für Spanien in deutscher und spanischer Sprache:
Detalliertere Informationen über die derzeitige Lage erhalten Sie vom Auswärtigem Amt, der Deutschen Botschaft in Spanien, sowie den Deutschen Konsulaten in Barcelona, Balearen, Málaga und Kanaren.
Aktuelle Infos zum Coronavirus und Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie unter: