A) Kurzzeitvisum (weniger als 3 Monate in einem Zeitraum von 6 Monaten)
Staatsbürger eines nicht-EU Staates mit Wohnsitz in Deutschland benötigen KEIN VISUM um nach Spanien zu reisen, sofern folgende Unterlagen vorhanden sind:
Wenn das deutsche Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist aber gerade in Bearbeitung zur Verlängerung sind, können Sie unter Vorlage einer Fiktionsbescheinigung ausgestellt, gemäß des 3. Satzes "Fiktiv fortbestehender Aufenthaltstitel" dennoch nach Spanien reisen.
Deshalb werden in diesem Konsulat KEINE Schengen oder Kurzzeit Visa ausgestellt.
SONDERFALL KOSOVARISCHER REISEPASS: der kosovarische Reisepass wird in Spanien nicht anerkannt. Deshalb kann nach Spanien NICHT mit einem kosovarischen Reisepass eingereist werden, auch dann nicht wenn Sie eine deutsche Aufenthaltserlaubnis besitzen. Auch ein Visum kann nicht ausgestellt werden.
Personen mit einem kosovarischen Reisepass können nur nach Spanien reisen wenn:
- Die Person noch einen anderen Reisepass besitzt
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Die Person ein direkter verwandter von einem EU Bürger ist der mitreist oder besucht wird (Art. 2, Abs. 5 der VERORDNUNG (EG) Nr. 562/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 in Zusammenhang mit dem Art. 2, Abs. 2 der RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004)
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Die Person ein Schüler ist und sich auf einer Klassenfahrt und in der Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union befindet.
B) Langzeitvisum (mehr als 3 Monate)
Bürger eines Staates der kein Mitglied der EU ist, mit ordnungsgemäßer Aufenthaltserlaubnis in Bayern, die ihren Hauptwohnsitz für länger als 3 Monate nach Spanien verlegen wollen (Studium, Arbeit, unternehmensinterner Transfer, Aufenthalt ohne Arbeit, etc.) müssen ein Langzeitvisum beantragen. Für dies kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail Adresse: cog.munich@maec.es
Einreise nach Spanien mit Haustieren
Dokumente, die gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 998/2003 für die Verbringung von Haustieren zu anderen als Handelszwecken (bis zu 5 Tieren) aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Spanien erforderlich sind .
Hunde, Katzen und Frettchen
Im Pass muss nachgewiesen werden, dass die Tollwutimpfung durchgeführt wurde. Das Tier kann erst 21 Tage nach der Impfung reisen, wenn es der erste Impfstoff ist. sofern es sich um die Erstimpfung hantelt.
Heimtiere unter drei Monaten und daher nicht geimpft sind, dürfen nicht nach Spanien einreisen.
Vögel
Geflügel gelten nicht als Heimtiere
Für Informationen über Primaten, Reptilien und andere Arten können Sie die oben genannte Regelung konsultieren.
Reisen mit Medikamenten
Reisen mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Schengen-Raum
14.11.2014
Ärzte können bis zu 20 Tage lang Suchtstoffe und psychotrope Stoffen für Reisen innerhalb des Schengen-Raums verschreiben.
Zu diesem Zweck können diese ein ärztliches Rezept in Form einer deutschen Bescheinigung für die Beförderung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung gemäß Artikel 75 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, einheitlich in den Mitgliedstaaten, ausstellen. Auf der Rückseite der Bescheinigung befindet sich die Übersetzung der gedruckten Überschriften in Englisch und Französisch.
Die Bescheinigung muss dann von der zuständigen deutschen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden, wenn ein deutscher Arzt das Medikament verschrieben hat.
Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Der Arzt darf nur Arzneimittel verschreiben, die in Anhang III des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG aufgeführt sind.
Weitere Informationen für Fälle, die nicht unter die Bestimmungen des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen fallen: