Der Spanische Reisepass muss zwar am Wohnort beantragt, bzw. verlängert werden, aber spanische Staatsbürger, die sich im Ausland auf Reisen befinden, können in folgenden Fällen einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bei den Konsulaten auf ihrer Reiseroute stellen:
- Verlust oder Diebstahl
- Ablauf des Passes
- Zeitliche Nähe des Ablaufdatums
- Beschädigung
- Fehlen von freien Seiten
Zur Ausstellung des Passes muss der Antragsteller seinen gültigen Personalausweis im Original, den zu ersetzenden Reisepass oder eine wörtliche Bescheinigung der Geburtsurkunde vorlegen. Falls er über keines dieser Dokumente verfügt, fragt das Konsulat bei der Zentralbehörde nach und stellt den Reisepass aus, wenn die Identität und die spanische Staatsangehörigkeit festgestellt sind. Die Gültigkeit dieses Reisepasses kann auf drei Monate beschränkt sein.
Für die Rückreise nach Spanien kann das Konsulat im Notfall einen Passierschein ausstellen, der nur für die Rückreise nach Spanien gültig ist.
Auf den Anträgen auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige und für entmündigte Personen muss das ausdrückliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten oder Vormunds vermerkt sein.
Für die Mitgliedsländer der Europäischen Union und diejenigen Länder, mit denen Spanien ein Abkommen unterzeichnet hat, kann mit dem gültigen Personalausweis (DNI) gereist werden.
Zusammen mit dem Antrag für den Reisepass auf dem Formular, das vom Konsulat ausgehändigt wird, ist ein Passfoto vorzulegen. Im Falle von Verlust oder Diebstahl des vorherigen Reisepasses muss die entsprechende Anzeige bei den örtlichen Behörden beigelegt werden.
Detaillierte Informationen zur Passausstellung in diesem Generalkonsulat (in spanischer Sprache) finden Sie unter folgendem Link: