1. EUROPÄISCHES POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS
Wenn Sie EU-Bürger sind, können Sie ein Europäisches Polizeiliches Führungszeugnis bei der Stadtverwaltung Ihrer deutschen Stadt beantragen: (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504810).
2. BEANTRAGUNG DES SPANISCHEN FÜHRUNGSZEUGNISSES MITTELS ERMÄCHTIGUNG
Wenn Sie sich für diese Option entscheiden möchten, vereinbaren Sie einen Termin im Konsulat.
3. POSTALISCHE BEANTRAGUNG DES SPANISCHEN FÜHRUNGSZEUGNISSES
Der Antrag per Post erfordert die Beifügung einer beglaubigten Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses. Wenn Sie eine beglaubigte Kopie wünschen, können Sie einen Termin beim Konsulat vereinbaren.