Spanisch sprechende Anwälte
Spanisch sprechende Ärzte
Notare, die Urkunden in spanischer Sprache beglaubigen
Ebenso besteht die Möglichkeit einer spezifischen Suche eines entsprechenden Notariats unter: http://www.notarverzeichnis.eu/
Übersetzer - München
Übersetzer - Bayern
Bitte beachten Sie, dass beeidigte Übersetzungen die bei spanischen Behörden eingereicht werden sollen, entweder von einem in Spanien beeidigten Übersetzer durchgeführt werden sollten, oder durch das örtlich zuständige Landgericht beglaubigt bzw. mit Apostille versehen werden sollten. Näheres erfahren Sie bei der Landesjustizverwaltung, Telefon +49 (89) 559701.
Die Liste der in Spanien beeidigten Übersetzer finden Sie unter folgendem Link:
http://www.exteriores.gob.es/PORTAL/ES/SERVICIOSALCIUDADANO/Paginas/Traductoresas---Int%C3%A9rpretes-Juradosas.aspx