Zugang zu spanischen Universitäten von Schülern mit Herkunft aus Bildungssystemen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Staaten, mit denen internationale Abkommen unterzeichnet wurden, die diesbezüglich auf Basis von Gegenseitigkeit anwendbar sind, die in ihren Bildungssystemen die erforderlichen akademischen Hochschulzugangsvoraussetzungen erfüllen.