Dieser Abschnitt beinhaltet eine Zusammenfassung der unterschiedlichen derzeit geltenden Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet Spaniens.
Das Buchen von Terminen für die Beantragung von spanischen Ausländeridentitätsnummern (NIE) über das Online-Terminvergabesystem des Generalkonsulats in Hamburg ist aktuell bis zu 3 Wochen im Voraus möglich. Die Nachfrage nach Terminen für die Beantragung von NIE ist sehr hoch, und es ist möglich, dass die Termine für die nächsten Wochen im Voraus schnell alle ausgebucht sind. Wenn im System keine freien Termine angezeigt werden, sind alle Termine bereits ausgebucht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine telefonische Terminvereinbarung nicht möglich ist. Neue Terminoptionen für die Beantragung von NIE schaltet das System automatisch täglich um 0:00 Uhr für den in drei Wochen nächsten verfügbaren Tag frei. Freitags sind keine Termine für die Beantragung von NIE verfügbar.
Zwischen dem 15. März 2021 und dem 5. April 2021 sind keine Terminbuchungen für die Beantragung von NIE möglich.
Informationen zur Beantragung einer spanischen Ausländeridentitätsnummer (NIE) über das Generalkonsulat von Spanien in Hamburg.
Informationen zur Beantragung einer Bescheinigung über eine bereits existierende spanische Ausländeridentitätsnummer (NIE) oder über die Beantragung einer Bescheinigung über die Ansässigkeit bzw. Nichtansässigkeit eines Ausländers in Spanien.
Diese Visa gestatten ihren Inhabern die Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer spanischer Flughäfen.